Erstinformation
Kundenerstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
1. Firma und Anschrift
Status & Register
Aufsicht & Beratung
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
-
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden -
in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird -
Kombination aus beidem
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung an folgende Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
https://www.schlichtung-finanzberatung.de/